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Rechtsanwälte, Anwaltsvereinigungen:

Die langjährige und vertrauensvolle  Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten bietet eine breite gemeinsame Tätigkeitsbasis. Der Einsatz unseres Büros erfolgt dabei für folgende Zwecke:

-Erstellung von Wertgutachten 

für Immobilien, bebaute und unbebaute Grundstücke  in Erbschafts- Verkaufs-, Ankaufs- und Scheidungsangelegenheiten, zur Feststellung des Vermögensstandes, zur Ermittlung von Beleihungs-, Versicherungs- und Steuerwerten.

-Beweissicherung in Schadens-, Pacht- und Mietangelegenheiten.  

Pacht- und Mietobjekte werden zu einem bestimmten Zeitpunkt übergeben. Der momentane Zustand kann untergehen und verändert werden, oftmals ist der zutritt zum Objekt / zur Schadensstelle später nicht möglich. Unsere qualifizierten Beweissicherungsgutachten eignen sich ebenso zur prozessualen Auswertung im Streitfall. Den Zustand der Pacht-, Kauf- oder Mietobjekte zu einem bestimmten Zeitpunkt aus technischer Sicht festzuhalten ist Aufgabe des Sachverständigen in der Beweissicherung.

-Beratung in bautechnischen Angelegenheiten

Beweisanträge an Gerichte müssen gestellt werden, Schriftverkehr mit technischem Hintergrund wird von Änwälten geführt. Die aus technischer Sicht richtige Formulierung der Beweisanträge und die richtige Argumentation im Schriftverkehr sind oft entscheidend für die Erfolgsaussichten in einer Auseinandersetzung. Unsere Erfahrung ist hier eine wertvolle Unterstützung für die Rechtsanwälte und ihre Mandanten.

-Kostenschätzungen für die Ermittlung des (Bau-)Streitwertes

Welcher Wert der Forderung ist anzusetzen, wie ist die realistische Einschätzung der Höhe von Forderungen (Baukosten, Reparatur, Sanierung usw.)  in einem Bauprozess? Diese Fragen werden von uns technisch geklärt und beantwortet.

-Technische Moderation bei Schlichtungsgesprächen

"Das Erstreiten seiner Rechte vor Gericht ist die teuerste Art, sein Recht zu bekommen" ist eine Maxime aus dem allgemeinen Sprachgebrauch. Als neutraler Dritter kann unser Büro mit Sachverstand und Umsicht Lösungen am grünen Tisch erarbeiten. Beide Parteien sitzen am gleichen Tisch und erarbeiten zusammen mit uns technisch-kaufmännische Einigungs- und Lösungswege.

-Technische Risikoeinschätzung.

Oft weichen Wunschdenken, persönliche Meinungen, vertraglich zugesicherte Eigenschaften und die Wirklichkeit voneinander ab. Für den Rechtsanwalt und den Bauherren wird die Einschätzung des Prozessrisikos dadurch erschwert, daß rein technische Fragen über den Ausgang der Sache entscheiden. Hier geben wir neutrale Stellungnahmen zu technischen Sachverhalten in mündlicher oder schriftlicher Form ab.

Johann-Mathias Gimpl, Dipl.-Ing.(FH) Bauingenieur | info@gimpl.org